ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Gültigkeitsbereich, Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge – auch für alle zukünftigen Geschäfte – und gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Wacosystems GmbH, sofern nicht anderslautende Bedingungen ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden. Jede Abweichung vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos eine Lieferung oder Leistung vornehmen. Durch die Entgegennahme der Lieferung in Kenntnis der Geschäftsbedingungen bringt der Auftraggeber deren Annahme zu Ausdruck. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Angebots- und Entwurfsunterlagen, Vertragsschluss

Von Wacosystems GmbH unterbreitete Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten und sonstige Unterlagen sind freibleibend und werden einschließlich der darin genannten Preise erst mit schriftlicher Sendung einer AB (Auftragsbestätigung) durch Wacosystems GmbH verbindlich. Der Schriftform ist auch dann genüge getan, wenn die Annahmeerklärung per Telefax oder eMail und ohne Unterschrift des Auftragnehmers abgegeben wird. Auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Anstelle einer schriftlichen Annahmeerklärung kann Wacosystems GmbH eine Rechnung entsprechenden Inhalts erteilen. An allen Angebots-, Entwurfs- sowie sonstigen technischen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Konstruktionsvorschlägen, Kostenvoranschlägen) behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Ohne Einwilligung durch Wacosystems GmbH dürfen diese Unterlagen nicht anderweitig benutzt, insbesondere nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Alle erforderlichen Genehmigungen behördlicher oder sonstiger Art sind vom Auftragsgeber zu beschaffen und Wacosystems GmbH rechtszeitig zur Verfügung zu stellen.

Wacosystems GmbH wird zu diesem Zwecke erforderliche Unterlagen auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. Nachträgliche Abänderungen des Auftrages werden gegen Berechnung der Kosten, die bis zum Änderungszeitpunkt entstanden sind, ausgeführt. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen bzw. Angaben im Internet oder Informationen/Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von Wacosystems GmbH gehören, bleiben Eigentum von Wacosystems GmbH. Diese Angaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich von Wacosystems GmbH als verbindlich bezeichnet worden sind. Konkrete vertragsbezogene Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle des Nichtzustandekommens des Auftrages unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.

3. Änderungsvorbehalt

Die Kandela®-Produkte / Wabenprodukte und sonstige Verkaufsprodukte des Verkäufers werden grundsätzlich nach Muster oder Marketingunterlagen (Datenblätter, Flyer, Produktunterlagen …) verkauft und werden möglichst mustergetreu geliefert. Handelsübliche geringfügige Farb-, Muster- und Formabweichungen sind vertragsgerecht. Durch wechselnde Temperaturunterschiede sowie Veränderungen der Luftfeuchtigkeit können leichte Schwunderscheinungen und Schüsselung (Abweichung der Planität der Wabenpaneele) der Wabenpaneele auftreten. Es können leichte Abweichungen in der Struktur und Farbe der Oberflächen der Kandela®-Produkte und Vliesabsorbern auftreten. Kleine Einschlüsse, Fehlstellen an dem Wabenkern und Abweichungen des Kleberauftrages der Wabenprodukte sind vertragsgerecht.

Konstruktionsänderungen oder technische Änderungen bleiben vorbehalten, es sei denn, die Änderung ist dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von Wacosystems GmbH unzumutbar.

4. Ausführungsfristen und Termine

Soweit Wacosystems GmbH nicht ausdrücklich eine Liefer- oder Leistungszeit bzw. Ausführungszeit vereinbart, gelten alle Angaben anhand der bei Bestellung bekannten Verhältnisse nur annähernd, die entsprechende Zeitangabe erfolgt nach bestem Wissen, aber unverbindlich. Zu Teillieferungen ist Wacosystems GmbH in zumutbarem Umfang nach Ankündigung berechtigt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die Wacosystems GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw. – auch wenn sie bei Zulieferern eintreten, hat Wacosystems GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Wacosystems GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder – soweit die Verzögerung nicht auf Streik oder Aussperrung beruht – wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist ebenfalls berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Bei Überschreiten fälliger Zahlungstermine sind ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Käufer Unternehmer, beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist Vorkasse vereinbart, das heißt Zahlung des Kunden nach Auftragsbestätigung innerhalb des dort bestimmten Zahlungszieles, gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen der Auftragsbestätigung. Für alle vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn-, und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Liefer- und Leistungszeit bzw. Ausführungszeit ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöhen sich währenddessen die Preise unserer Lieferanten, so ist Wacosystems GmbH mit Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss zur Anpassung des vereinbarten Preises berechtigt. Gegenüber Unternehmern ist Wacosystems GmbH hierzu nach Ablauf von sechs Wochen seit Vertragsschluss berechtigt. Die Preiserhöhungen wird Wacosystems GmbH in allen Fällen auf Verlangen nachweisen. Ein Abzug von Skonto oder jede andere Veränderung der Zahlungsmodalitäten bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Wacosystems GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen in angemessenem Umfang zu verlangen (z. B. bei kostenaufwendigen Spezialanfertigungen, Überschreitung des Kreditversicherungslimits, etc.).

Die Aufrechnung gegen Forderungen von Wacosystems GmbH und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zulässig. Wacosystems GmbH ist berechtigt, Ansprüche aus Geschäftsverbindungen abzutreten. In der Annahme von Zahlungsersatzmitteln (Wechsel, Scheck), zu der Wacosystems GmbH nicht verpflichtet ist, liegt keine Erfüllung oder Stundung der Forderung. Gutschriften aus Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben worden ist bzw. wir über den Gegenwert verfügen können. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, insbesondere Diskontspesen, sowie alle anderen durch den Auftraggeber veranlassten Bankgebühren, gehen zu dessen Lasten. Zahlungen werden, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Kunden, stets auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsansprüche entstanden, werden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Ist mit dem Auftraggeber Stundung, Ratenzahlung oder die Hinnahme von Wechseln vereinbart, so wird ohne Rücksicht auf diese Vereinbarung und die Laufzeit der Wechsel unsere Gesamtforderung fällig, wenn der Auftraggeber mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät oder die Einlösung von Zahlungsersatzmitteln aus von dem Auftraggeber zu vertretenden Gründen scheitert, sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern, er die Forderung von Wacosystems GmbH bestreitet oder sonst gefährdet. Im Falle der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach Abschluss des Vertrages ist Wacosystems GmbH außerdem berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung des Entgelts oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Kommt der Auftraggeber der Vorleistungspflicht wegen Vermögensverschlechterung nicht nach, so kann Wacosystems GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder, soweit der Auftraggeber die Vermögensverschlechterung zu vertreten hat, Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Zahlungen des Auftraggebers werden stets gemäß § 366 BGB angerechnet. Bestehen neben einer Hauptschuld Kosten- oder Zinsansprüche, so wird die Leistung stets zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptforderung angerechnet.

6. Lieferung, Gefahrübergang gegenüber Unternehmern

Ist der Käufer Unternehmer geht die Gefahr bei Abholung durch den Käufer mit Verlassen des Betriebsgrundstückes des Verkäufers auf den Käufer über. Für den Fall, dass der Transport durch beauftragte Spediteure erfolgt, tritt Wacosystems GmbH Schadensersatzansprüche gegen die Spediteure an den Käufer ab. Liefert Wacosystems GmbH mit einer von ihr beauftragten Spedition Verkaufsprodukte im Betriebsgrundstück des Käufers an, so ist der Käufer verpflichtet, Personal und technische Vorrichtungen (Gabelstapler etc.) für das Abladen der Verkaufsprodukte in ausreichendem Umfang auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Im Falle des Verstoßes gegen die Verpflichtung, ist Wacosystems GmbH berechtigt, die Anlieferung der Waren zurückzuhalten. Ist der Käufer bzw. dessen Kunde trotz vorheriger Ankündigung zum Liefertermin nicht anwesend und hat er dies vorab nicht unverzüglich mitgeteilt, so ist Wacosystems GmbH berechtigt, alle dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für evtl. weitere Anlieferungsversuche oder Lagerkosten zu verlangen. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsort. Dabei ist es notwendig, dass es eine Zufahrts-, Wende- und Ablademöglichkeit für einen LKW gibt. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Wacosystems GmbH ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Wacosystems GmbH übernimmt keine Haftung für den Empfänger der Lieferung. Ziffer 10 ADSp kommt nicht zur Anwendung. Wacosystems GmbH gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich zugesagter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Dieser wird in der Auftragsbestätigung als „Liefertermin“ betitelt. Für diesen Fall hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige unvorhersehbare Störungen des Geschäftsbetriebes von Wacosystems GmbH oder deren Lieferanten, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt weder von Wacosystems GmbH noch bei deren Vorlieferanten abwendbar sind, verschieben sich die Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum.

Wacosystems GmbH wird von seiner Leistungspflicht frei, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist. Hat Wacosystems GmbH zur Erfüllung des Kaufvertrages mit dem Vorlieferanten ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, so braucht Wacosystems GmbH nicht zu liefern, wenn der Vorlieferant nicht liefern kann. Über diese Umstände hat Wacosystems GmbH den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelte unverzüglich zurückzuzahlen. Beruht der von Wacosystems GmbH zu vertretende Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet Wacosystems GmbH der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Geschäftsverkehr gegenüber dem Verbraucher und Unternehmer ist unsere Schadensersatzpflicht bei Verzug bzw. Unmöglichkeit höchstens auf 10 % des Rechnungswertes der Waren, mit deren Lieferung wir Verzugszins bzw. deren Lieferung uns unmöglich geworden ist, begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

7. Montage

Der Käufer haftet für seine Angaben bzw. die Angaben seiner Kunden, insbesondere für alle Maßangaben und sonstigen Informationen zur Planung, Produktion und Montage von Wacosystems-Produkten sowie für die Tauglichkeit der Montageumgebung, insbesondere der Wände, Decken und Anschlüsse. Der Käufer ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben; insbesondere haftet der Käufer für alle Zusatzkosten, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstehen.

8. Eigentumsvorbehalt

Wacosystems GmbH behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen vor. Es gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Warenlieferungen die Eigentumsvorbehaltsrechte in umfassender Form (einfacher, erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich von Pfändungsversuchen oder anderen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware zu unterrichten, damit wir Gegenmaßnahmen ergreifen können. Pfändungsversuchen hat der Auftraggeber unter Hinweis auf unser Vorbehaltseigentum zu widersprechen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verstoß gegen die ihm nach den vorstehenden Absätzen obliegenden Verpflichtungen ist Wacosystems GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines im Eigentum des Auftraggebers befindlichen Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine Wacosystems GmbH die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Demontage und die sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seiner Forderungen oder sein Miteigentum an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung von Wacosystems GmbH an Wacosystems GmbH. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet, im ordentlichen Geschäftsgang zu einen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter veräußern. Er ist zur Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts verpflichtet. Der Auftraggeber tritt Wacosystems GmbH schon jetzt alle Forderungen und Nebenrechte in voller Höhe ab, die ihm aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Veräußerung an einen oder mehrere Abnehmer erfolgt. Wird die Vorbehaltsware nach Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, Wacosystems GmbH nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf zur Einziehung der an Wacosystems GmbH abgetretenen Forderungen berechtigt, ohne dass davon unsere Befugnis, die Forderung auch selbst einzuziehen, berührt wird. Wacosystems GmbH verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegen dagegen die genannten Voraussetzungen vor, ist Wacosystems GmbH berechtigt, die Einzugsermächtigung des Auftraggebers zu widerrufen und zu verlangen, dass der Auftraggeber Wacosystems GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Gegebenenfalls darf Wacosystems GmbH die Schuldner selbst benachrichtigen.

9. Vertragsrückabwicklung

Nimmt der Käufer eine ordnungsgemäß bestellte Ware nicht ab oder erklärt der Käufer bereits vor Lieferung wörtlich oder sinngemäß, auch durch Schweigen auf eine entsprechende schriftliche Aufforderung, die einen entsprechenden Hinweis auf die Rechtsfolgen dieses Absatzes enthält, dass er diese nicht abnehmen werde, kann Wacosystems GmbH ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Als pauschalen Schadensersatz kann Wacosystems GmbH 50 % des Bestellpreises ohne Abzug fordern. Dies gilt auch für den Fall des Vertragsrücktritts von Wacosystems GmbH. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Wacosystems GmbH einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

Im Falle eines vom Käufer aus sonstigen Gründen veranlassten Vertragsrücktritts des Verkäufers, insbesondere wegen Zahlungsverzuges oder einer sonstigen vom Käufer veranlassten unberechtigten Rückabwicklung des Vertrages nach Lieferung und der Rücknahme gelieferter Waren, hat Wacosystems GmbH Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassungen und Wertminderung wie folgt:

Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie z.B. Hin- und Rücktransportsowie Montagekosten usw. erhält Wacosystems GmbH Ersatz in jeweils entstandener Höhe.

10. Mängelhaftung, Verjährung

Ist der Käufer Unternehmer, gewährleistet Wacosystems GmbH die Mangelfreiheit unserer Neuwaren für einen Zeitraum von einem Jahr. Sollten Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, hat Wacosystems GmbH das Recht für zwei Nachbesserungs- bzw. Nacherfüllungsversuche. Sollten zwei Nachbesserungsversuche scheitern, sind wir auch zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist ein Transportschaden ersichtlich oder zu vermuten, ist dieser sofort bei Empfang der Ware dem Spediteur vor Unterschrift der Transportpapiere anzuzeigen und schriftlich zu vermerken. Dies ist wichtig, damit die Transportversicherung den Schaden übernimmt.

Gelieferte Waren sind vom Empfänger bei Erhalt sofort zu untersuchen und mengenmäßige und qualitative Abweichungen sowie offensichtliche Mängel sofort zu rügen. Etwaige Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein Sach- oder Rechtsmangel, so ist dieser innerhalb von acht Tagen nach Erkennbarkeit durch den Kunden schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Mängelanzeige, so wird Wacosystems GmbH hinsichtlich dieser Mängel von jeder Haftung frei. Bemängelte Ware ist sachgerecht zu verwahren, sie darf nicht mehr verarbeitet oder eingebaut werden. Geschieht dies dennoch, werden wir von jeglicher Pflicht zur Mängelhaftung frei und haften auch nicht für entstehende Mangelfolgeschäden. Stellt sich bei Untersuchung der Ware heraus, dass die Mängelrüge ungerechtfertigt war und / oder nicht auf eine Mangelhaftigkeit der Leistung von Wacosystems GmbH zurückzuführen ist, ist der Kunde verpflichtet, alle Aufwendungen von Wacosystems GmbH zu tragen, die mit der Prüfung der vorgeblichen Mangelhaftigkeit in Zusammenhang stehen (Fahrtkosten/Zeitaufwand/technische Prüfungskosten, etc). Soweit Eigenschaften oder sonstige Verhältnisse der Ware auf Wünsche oder sonstige – insbesondere fehlerhafte – Angaben des Kunden zurückzuführen sind, wird Wacosystems GmbH von jeder Mängelhaftung frei. Die Beschaffenheit bestimmt sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen sowie nach etwaigen Produktbeschreibungen des Herstellers. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine maßgebliche Beschaffenheitsangabe dar. Im Falle des nachweislichen Vorliegens von rechtzeitig gerügten Sach- oder Rechtsmängeln erfolgt nach Wahl von Wacosystems GmbH Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Wird Nachlieferung gewährt, so kann Wacosystems GmbH vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 – 348 BGB verlangen. Im Falle des Fehlschlagens von Nachlieferungen bzw. Nachbesserungen steht dem Empfänger nur das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) zu. Im Falle der Übernahme einer Garantie sowie bei Vorliegen von Vorsatz oder grobem Verschulden von Wacosystems GmbH oder seinen Erfüllungsgehilfen haftet Wacosystems GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch auf Schadenersatz. Eine Bezugnahme auf Normen oder Regelwerke beinhaltet keine Übernahme einer Garantie der Einhaltung. Jegliche Mängelhaftungsansprüche gegen Wacosystems GmbH stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar. Sie verjähren bei Kaufverträgen innerhalb eines Jahres nach der Lieferung, bei Verträgen, deren maßgeblicher Inhalt die Herstellung eines Werkes ist, innerhalb eines Jahres nach der Abnahme. Diese Frist gilt nicht bei arglistigem Verhalten von Wacosystems GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund unwesentlicher Mängel die Abnahme zu verweigern. Verweigert der Auftraggeber unberechtigt die Abnahme, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach der Lieferung als erfolgt.

11. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Neben der Haftung für fehlerhafte Lieferungen und Leistungen haftet Wacosystems GmbH aus allen anderen Rechtsgründen nur bei Vorliegen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schwerwiegendem Organisationsverschulden. Soweit eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt oder eine Garantie übernommen wurde, haftet Wacosystems GmbH für jedes Verschulden. Die Haftung wird für diese Fälle aber auf die Ersatzleistung unserer Haftungsversicherung beschränkt. In die Police gewähren wir dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick. Auf Wunsch werden wir auf Kosten des Auftraggebers für erhöhte Deckung der Haftungsversicherung sorgen. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Wacosystems GmbH für jede fahrlässige Pflichtverletzung unbeschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen auch nicht Ansprüche, die auf den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes beruhen.

12. Gewerbliche Schutzrechte, Urheber- und Wettbewerbsrecht

Die Markennamen Kandela®, ViewPan®, WaveCore® und TIMax® sind markenrechtlich geschützt. Die Nutzung dieser Bezeichnungen ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Eine Zustimmung zur Nutzung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Sämtliche Informationen und Gestaltungen, insbesondere Fotos (Bildrechte), Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Logos, Produktbeschreibungen und -Informationen, Anleitungen, Prospekte, Internetseiten, sowie das gesamte Corporate Design, sind urheberrechtlich und/oder wettbewerbsrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Wacosystems GmbH zulässig. Eine Zustimmung zur Nutzung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Es ist grundsätzlich unzulässig, Copyright-Hinweise von unseren Materialien zu entfernen, zu verkürzen oder unkenntlich zu machen.

13. Sonstige Vereinbarungen

Informationen über Verarbeitungs-, Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Lieferungen und Leistungen, technische Beratungen und sonstige Angaben werden nach bestem Wissen, jedoch völlig unverbindlich und ohne jede Haftung erteilt, es sei denn, verpflichtet sich vertraglich zur Beratung oder übernimmt eine ausdrückliche Garantie für das Vorliegen bestimmter Eigenschaften von Produkten. Für Maßgaben gelten die gewerbeüblichen Toleranzen. Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten ist Herford.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Herford. Wacosystems GmbH darf den Auftraggeber nach seiner Wahl an dessen Sitz verklagen. Stand 30.08.2022

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